Allgemeine Informationen zum Thema SICHERHEIT

 

Haben Sie an Ihre persönliche Sicherheit in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung und an den Schutz Ihres Eigentums gedacht?

Meist wird nach Sicherheit erst dann gefragt, wenn es zu spät ist, d.h., wenn Ihnen bereits Schaden zugefügt wurde.

Die Polizei macht am Tatort täglich die Erfahrung, dass ein Großteil der Wohnungs- und Hauseinbrüche durch fehlende, mangelhafte oder nicht fachmännisch eingebaute Sicherheitsein- richtungen begünstigt wird. Beim Besuch der Polizeilichen Beratungsstellen beklagen Einbruchgeschädigte oft, dass sie schon beim Neu- bzw. Umbau Sicherungsmaßnahmen getroffen hätten, wenn sie nur vorher darauf hingewiesen worden wären.

Vor diesen unguten Erfahrungen möchten wir Sie bewahren. Seit dem Jahr 1999 gibt es die neuen Anforderungen an Sicherheits-
elemente, Fenster, Türen und Abschlüsse nach der DIN V ENV 1627 bis 1630 / Vds 2534. Mit der neuen DIN V ENV 1627 bis 1630 wurde eine zusammenfassende Dokumentation entwickelt, die die Anfor-
derungen an Fenster, Türen und Abschlüsse auf Einbruchhemmung und deren Prüfung vollkommen neu klassifiziert.

Sämtliche Anforderungen an Einbruchhemmung (z.B. die der Fenster-DIN V 18054 oder Türen-DIN V 18103) sind damit in einer Norm integriert, so dass es erstmals möglich ist, sich komplett mit den gesamten Bauteilen, einschließlich der Rollläden, auseinander setzen zu können.

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Die Widerstandsklassen werden in die Stufen WK 1 bis WK 6 eingeteilt. Für Klassifikationen nach der alten DIN V 18054/ DIN V 18103
(EF 3/ ET 3 ) muss durch Zusatzprüfung ein ausreichender Bohrschutz nachgewiesen werden.

Geprüfte Einbruchhemmende Türen nach DIN V ENV 1627 (alt: DIN V 1188110033))

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter Einbruchhemmender Türen nach DIN V ENV 1627 (alt: DIN V 18103) mindestens in der Widerstandsklasse (WK) 2 einen guten Einbruchschutz.
Diese Türen sind einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen worden und es ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss, Beschlag, und fachgerechter Einbau) keinen Schwachpunkt gibt.
Einbruchhemmende Türen sind also vollständige Türelemente, die dazu bestimmt sind, in eingebautem, geschlossenem und verriegeltem Zustand einen Einbruch zu verhindern, bzw. zu erschweren. Geprüfte Einbruchhemmende Türen bestehen aus besonders sicheren Komponenten:

  • Türzarge
  • Türblatt (ein- oder zweiflügelig)
  • ggf. feststehendes Seitenteil
  • ggf. feststehendes Oberteil
  • einschließlich aller Befestigungsmittel
  • und ausführlicher Montageanleitung

Geprüfte Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren nach DIN V ENV 1627 (alt: DIN V 18054)

Fenster und Fenstertüren, die von außen ohne besondere Hilfsmittel erreichbar sind, stellen neben Wohnungsabschlusstüren die häufigsten Angriffspunkte der Einbrecher dar.

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter Einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- oder Terrassentüren) nach DIN V ENV 1627 mindestens in der Widerstandsklasse (WK) 2 einen guten Schutz gegen Einbruch.

Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung und fachgerechter Einbau) keinen Schwachpunkt gibt.

Lassen Sie sich von uns beraten!

Egal ob Sie sich nun neue Türen bzw. Fenster anschaffen möchten oder bereits vorhandene Elemente durch stabilere Schlösser, Schließbleche, Schutzbeschläge oder sonstige Zusatzsicherungen besser absichern möchten:

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns und lassen Sie sich vor Ort von uns beraten. Unsere qualifizierten Fachkräfte werden auch für Sie eine Problemlösung erarbeiten.